BUAK

Unsere Leistungen

Urlaub
Egal, wie oft Sie Ihre Beschäftigung unterbrechen und wie lange Sie beim jeweiligen Betrieb beschäftigt sind: jeder einzelne Tag erhöht Ihre Ansprüche bei der BUAK!

Abfertigung
Haben Sie einmal die Anspruchsvoraussetzungen für die Abfertigung nach dem BUAG (Abfertigung Alt) erfüllt, so trägt jeder Beschäftigungstag zur Erhöhung Ihrer Ansprüche bei. Unterliegen Sie den Bestimmungen der Abfertigung nach dem BMSVG (Abfertigung Neu), erhöhen sich Ihr Ansprüche bei der BUAK BVK (Betriebliche Vorsorgekasse).

Winterfeiertage
Sind Sie über die Winterfeiertage (24.12., 25.12., 26.12., 31.12., 01.01., 06.01.) nicht am Bau beschäftigt, so erhalten Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Vergütung für diese Tage!

Schlechtwetterentschädigung
Häufig kommt es vor, dass Arbeiten aufgrund des schlechten Wetters nicht durchgeführt werden können. In diesem Fall erhalten Sie 60% Ihres Ist-Lohnes durch Ihren Betrieb!

Überbrückungsgeld
Haben Sie ausreichend Beschäftigungszeiten am Bau erworben können Sie als Überbrückung zum Pensionsanspruch bis zu 12x das 169,5fache Ihres in den letzten 52 Wochen vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses überwiegenden kollektivvertraglichen Stundenlohns beziehen (siehe Überbrückungsgeld).



Hier finden Sie Detail Informationen zu den Sachbereichen: