BUAK

e-BUAK

Seit 01.01.2014 ist die Nutzung der eBUAK- Portalapplikationen für buag-pflichtige Betriebe gesetzlich vorgeschrieben (§10 Abs. 1 BSchEG, §22 Abs. 6 und §33g Abs. 5 BUAG).
Um die Erfüllung dieser Verpflichtung für die Betriebe und die BUAK möglichst einfach zu gestalten, werden Portalzugangsberechtigungen für buag-pflichtige Betriebe und der bekannten gewerbsmäßig befugter Parteienvertreter/innen automatisiert erstellt.


eBUAK Portal
Das eBUAK-Portal steht für die Übermittlung der Schlechtwettereingaben, Urlaubsentgelteinreichungen, Zuschlagsmeldungen, Zuschlagsentrichtung durch Beschäftiger/innen-Betriebe, Baustellenmeldungen und für das Abrufen Ihrer Kontoinformationen zur Verfügung.

Sie haben noch keine Zugangsdaten für das eBUAK-Portal?
Neu gegründete BUAG-pflichtige Betriebe und hinzukommende gewerbsmäßig befugte Parteienvertreter/innen (Rechtsanwält/e/innen, Berufsberechtigte im Sinne des Wirtschaftstreuhandberufsgesetzes, Bilanzbuchhaltungsberufe) erhalten die Portalzugangsdaten nach Erledigung der Betriebserfassung mit allen notwendigen Informationen zum eBUAK-Portal per Post zugestellt.

Hinzufügungen von Betrieben zu bestehen Portalzugangsberechtigungen von Parteienvertreter/innen werden nach Vorlage einer Vollmacht  automatisch durchgeführt.

Aufbewahrung der eBUAK-Portal Zugangsdaten
Für Firmen, welche  sich betreffend ihrer eBUAK-Angelegenheiten gewerbsmäßig befugten Parteienvertreter/n/innen bedienen, ist es auch weiterhin nicht notwendig, sich am eBUAK-Portal anzumelden und selbst Meldungen über das eBUAK-Portal zu übermitteln. Bitte verwahren Sie in diesem Fall Ihre Zugangsdaten sorgfältig, falls sie von diesen zu einem späteren Zeitpunkt noch Gebrauch machen wollen.

Fragen zum eBUAK-Portal?
Bei Fragen, welche die Portalzugangsdaten betreffen, wenden Sie sich bitte an die E-Mailadresse it-dienstleistungen@buak.at. Bei Unklarheiten oder auftretenden Problemen zu den jeweiligen Portalanwendungen stehen Ihnen die Mitarbeiter/innen der zuständigen Abteilung für Betriebsbetreuung bzw. der Landesstellen zur Verfügung.

Berechtigungskonzept
Das Berechtigungskonzept im eBUAK-PortalAdministratorInnen können Zugriffsrechte explizit für einzelne Anwendungen erteilen.
Es erlaubt dem/ der jeweiligen Administrator/in, einzelnen Mitarbeiter/innen ausschließlich auf ausgewählte BUAK-Anwendungen Zugriffsrechte zu geben. Dies ermöglicht beispielsweise, dass einer Projektkoordinatorin ausschließlich Rechte für die „Baustellenmeldung“ und einem Mitarbeiter aus der Personalabteilung die Zugriffsrechte für die „Meldelisteneingabe“ oder die „UE-Verrechnung“ erteilt werden können.
 

Anmeldung zum eBUAK-Portal
Die Anmeldung zum eBUAK-Portal ist auf der Startseite unter "Hier kommen Sie zu den eBUAK-Portalanwendungen!" möglich.