BUAK

Zinssatz der Verzugszinsen der BUAK

Die Verzugszinssätze der BUAK zu offenen Zuschlagsforderungen sowie unausbezahlten Urlaubsentgelten waren bis Ende 2017 fix bestimmt. Mit der BUAG Novelle für 2018 wird der jeweilige Zinssatz der Verzugszinsen jährlich, mit 31. Oktober des Jahres, für das nächste Jahr neu bestimmt.

Grundlage für den Zinssatz ist der von der Österreichischen Nationalbank vorgegebene Basiszinssatz zum Stichtag 31.10.. Zu diesem Basiszinssatz werden zusätzlich 4,00 % addiert um den Zinssatz der Verzugszinsen der BUAK für das jeweilige Jahr zu erhalten.

Die Festlegung der Zinssätze der Verzugszinsen ist in folgenden Paragraphen des Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetzes (BUAG) geregelt:

  • § 25 Abs.2 BUAG für offene Zuschlagsforderungen
  • § 8 Abs.6 BUAG für nicht ausbezahlte Urlaubsentgelte
     
 Zinssatz der Verzugszinsen der BUAK
Jahr Zinssatz auf
Zuschlagsforderungen p.a.
Zinssatz auf
Urlaubsentgelte p.a.
bis 2017 7,00 % 10,00 %
ab 2018 3,38 % 3,38 %
ab 1.1.2023  4,63 % 4,63 %